Die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen zum Amateurfunk und Frequenzbereiche sowie Rufzeichen in Deutschland


Amateurfunk Gesetz

Amateurfunk – Verordnung

Rufzeichenplan BNetzA

Amateurfunk – Betriebsdienst

Buchstabieralphabet

Bundesnetzagentur – Amateurfunk (alle amtl. Gesetze u Verordnungen)


Frequenzen/ Bandpläne

Bandpläne KW

Bandpläne UKW

Gesetze / Bandpläne
Gesetze / Bandpläne
DL0HAL – Amateurfunk in Halle/ Saale

Gesetzliche Bestimmungen im Amateurfunk – eine Übersicht –Die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen zum Amateurfunk und Frequenzbereiche sowie Rufzeichen in DeutschlandDer internationale Amateurfunkdienst wird gemäß Paragraph 2, Absatz 2 des Gesetz über den Amateurfunk wie folgt definiert:„Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste.


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