ITU / IARU – InternationalE Amateur Radio Union
ITU – Weltweite Vertretung und Zusammenarbeit der Staaten in der Telekommunikation












Genf – UNO am Genfer See (Fotos DK3WH)

I T U – Connecting the world and beyond

Gebäude der ITU (auf dem Foto rechts)

What is PP-26? – The Plenipotentiary Conference (PP) is the highest policy-making body of the International Telecommunication Union (ITU), the United Nations agency for digital technologies.
Meeting every four years, the conference sets out ITU’s overall direction, approves strategic and financial plans, and elects the organization’s five top officials, 48-seat Council membership, and 12 Radio Regulations Board members.
The next ITU Plenipotentiary Conference (PP-26) is set to take place in Doha, Qatar, from 9 to 27 November 2026.

IARU – International Amateur Radio Union
In ITU, the amateur radio community is represented by the International Amateur Radio Union (IARU), a worldwide federation of national societies in 159 countries and territories. The IARU is an active Sector Member of the ITU Radiocommunication Sector (ITU–R) and Telecommunication Development Sector (ITU–D), and is a regular participant in world radiocommunication conferences (WRC).


Handbook on Amateur
and Amateur-Satellite Services
– Edition of 2026 –

Celebrating 100 years of Amateur Radio Innovation, Community and Advocacy.
The IARU was founded at a meeting in Paris 1925 as the international representative of the Amateur Radio movement. At the time the “short waves” were just beginning to be understood and to be exploited for global communication using transmitter with power levels and antennas that were within reach of private individuals operating from their own homes. These radio amateurs needed an organization to coordinate their activities and to be their voice at international conferences.
The IARU sponsors the Worked All Continents (WAC) Award to recognize the accomplishment of establishing radio contact with all six of the permanently inhabited continents of the world.

World Amateur Radio Day – 18. April 2026

IARU is very pleased to announce the theme of: “Advancing the Spirit of Amateur Radio Through Innovation”.
Since its founding in Paris, France, 1925 – IARU has worked tirelessly to promote innovation in amateur radio and to encourage the growth of the service in communities throughout the world.
IARU has represented the Amateur Services at international and regional regulatory bodies by relying on our volunteers who come from many countries and communities. IARU has been a sector member of the ITU since 1932 and the work of our volunteers has continued since that date with unmatched success, as was highlighted with the accomplishments at WRC-23.
During our centenary year, we should take time to reflect on the remarkable achievements of radio amateurs over the last 100 years. While the Amateur Services have been in operation for over a century, 1924 was the first year that intercontinental amateur communication became more or less commonplace. Since that time radio amateurs have made unparalleled advances in technology related to the Amateur Services that play a critical role today in sustaining world-wide communications and allow us to respond to global emergencies.
(Quelle: IARU-Webseite)

Bundesnetzagentur
Nationale Behörde u.a. zur Regulierung und Überwachung der Frequenzbereiche der Telekommunikation sowie deren Zuteilung und Störungsermittlung. Ebenso für die Überwachung der Technischen Produktsicherheit, Marktüberwachung und Sicherstellung des Gesetzes über die Elektro Magnetische Verträglichkeit (EMVG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG) .
(*) Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Regulierung und Überwachung des Amateurfunks. Sie vergibt die Amateurfunklizenzen, stellt Prüfungen für angehende Funkamateure aus und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Amateurfunkbereich.
Aufgaben der Bundesnetzagentur im Amateurfunk:
- Erteilung von Amateurfunkgenehmigungen und Lizenzen
- Durchführung der Amateurfunkprüfungen
- Überwachung der Einhaltung der Funkfrequenznutzung
- Verwaltung der Rufzeichen
- Beratung und Unterstützung von Funkamateuren
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesnetzagentur unter: https://www.bundesnetzagentur.de
Der Amateurfunk ist ein technisches Hobby, das weltweit Kommunikation, Technikverständnis und internationale Freundschaften fördert. Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass dieser Bereich sicher und geordnet genutzt wird.(*)
Bundesnetzagentur zeigt künftiges Kundenportal zur Verwaltung für den Amateurfunkdienst
Auf der HAM RADIO 2026 hat die Bundesnetzagentur in einem Vortrag einen Einblick in ihr neues Kundenportal für die Verwaltung im Bereich Amateurfunkdienst gegeben. Der Vortrag hat gezeigt, wohin die Reise geht. Eigentlich sollte das Projekt schon zu Ostern fertig sein. Allerdings gibt es auf der Entwicklerseite noch eine leichte Verzögerung, sodass es nun „im Sommer 2026“ starten soll.
Funkamateure können das neue Portal künftig über bundesnetzagentur.de/amateurfunk erreichen. Eine Prozessmodellierung sei der Gestaltung des Kundenportals voraus gegangen. Das Kundenportal arbeitet als eigene Webanwendung im Browser.
Zur Anmeldung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die ebenso unterschiedliche Vertrauenslevel zur Verfügung stellen. Auf dem niedrigsten Level bewegt man sich mit einer Nutzername/Passwort-Kombination, „volles Vertrauen“ zum Kunden wird erzielt, sobald man sich mit einer BundID anmeldet. Die Rufzeichenliste wird weiterhin ohne Anmeldung abrufbar sein. Letztere wird HTML-basiert sein und mit besseren Suchfunktionen und besserem Layout ausgestattet sein. Je nach Verifikationslevel am Kundenportal sollen online folgende Funktionen möglich sein: Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung, Antrag auf Zulassung zum Amateurfunk, Antrag auf Anerkennung ausländischer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung, Antrag auf Clubstation 1-buchstabig, Antrag auf Clubstation 2-buchstabig, Antrag auf Clubstation 4 bis 7-stellig, Antrag auf Betrieb einer Relaistelle. Die Bearbeitungsstände sollen im Kundenportal eingesehen werden können. Aktuell laufende Anträge werden migriert und in das neue System übernommen. „Es läuft wie gewohnt weiter“, hieß es dazu.
Bei Verlängerung von Relaisstellen werden bestehende Daten übernommen, sofern das Vertrauenslevel der Anmeldung vorhanden ist. Eine automatische Information über Ablauf von Rufzeichen wird nicht Teil des Systems werden, informierte die Behörde. Auf die Frage, ob sich das neue System auf die Gebühren auswirken werde, hieß es, dass es eine Novellierung der Gebührenordnung im nächsten Jahr geben werde. Gebühren werden überdies nach dem Verwaltungsaufwand berechnet. Man erhofft sich durch das neue System weniger Verwaltungsaufwand und erhofft weiterhin, „dass wenigstens die Gebühren nicht steigen werden“. Abschließend informierte die BNetzA, dass die Erfassung der BEMFV eine andere Stelle sei, man nehme die Implementierung der Funktion als Anregung auf.
(Quelle: DARC e.V. Homepage 06/2026)
Info Digitalisierung BNetzAgentur
Die Bundesnetzagentur verfolgt das Ziel, ihre Verwaltungsprozesse konsequent zu digitalisieren. Ein erster sichtbarer Schritt in diese Richtung ist die Abschaffung der klassischen Zulassungsurkunden, die künftig durch Zulassungsbescheide ersetzt werden. Die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur hat das Ziel, ihre Prozesse weitestgehend über ein geplantes Kundenportal zu digitalisieren. Funkamateure sollen sich dort digital verifizieren können, um Anträge online zu stellen.
Darüber hinaus wird es zukünftig möglich sein, den aktuellen Bearbeitungsstatus jederzeit einzusehen und sich so transparent über den Stand der eigenen Anträge zu informieren. Die Umstellung von Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide bildet hierfür den Auftakt. In Vorbereitung auf eine vollständig digitale Zulassung und Zuteilung von Rufzeichen – vergleichbar mit dem Vorgehen der FCC in den USA, bei dem entsprechende Bescheide als PDF bereitgestellt werden – wurde die bisherige Urkundenform seit Ende des Jahres 2025 offiziell durch einen Bescheid (PDF) ersetzt. Das berichtet die Behörde auf Ihrer Webseite (http://bnetza.de/amateurfunk).
Amateurfunk-Zulassungen in Deutschland
Folgende Klassen der Amateurfunkzulassungen sind in Deutschland bis zum 31. Dezember 2025 durch die Bundesnetzagentur ausgegeben worden:
51155 auf die Klasse A
9133 auf die Klasse E
817 auf die Klasse N
Gesamt: 61105

Deutscher Amateur Radio club e.V.

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. ist die größte Vereinigung von Funkamateuren in Deutschland und Europa.
Der DARC gliedert sich bundesweit in 24 Distrikte und ca. 960 Ortsverbände. Die Aufgaben des Clubs sind es, den Amateurfunk zu fördern und die geeigneten Rahmenbedingungen für den Amateurfunkdienst zu schaffen. International engagiert er sich als Mitglied in der International Amateur Radio Union (IARU).
DARC – Referat Intruder Monitoring (Bandwacht)

Das Intruder Monitoring des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V. ist der deutsche Zweig des „International Amateur Radio Union Monitoring Systems“ (IARU-MS) gemäß der IARU Resolution 12-1 „Terms of reference for the IARU Monitoring System“. Innerhalb des DARC ist das Intruder Monitoring als Frequenzüberwachung ein eigenständiges Referat
Zuständig für: Wir beschäftigen uns mit amateurfunkfremden
Bandeindringlingen im Bereich bis 30 MHz, die laut Internationalem Fernmeldevertrag in Verbindung mit der Amateurfunkverordnung dem Amateurfunkdienst bis 30 MHz zur alleinigen oder primären Nutzung durch den Amateurfunkdienst zugewiesen wurden
Frequenzbänder mit primären Status für den Amateurfunkdienst:

(Quelle: DARC e.V. Webseite)
Radioclubs – Vereinigungen der Funkamateure
In den Ländern haben sich Radioclubs gegründet, die die Funkamateure gegenüber den nationalen Behörden und auch auf internationaler Ebene vertreten.
Die Radioclubs sind in der IARU – Internationale Amateur Radio Union – organisiert und arbeiten als Dienstleister in der QSL-Vermittlung, technische Normen und Frequenzverwaltung mit.







