Amateurfunk ab 1920


Überall in der Welt begann sich die Übertragung von Funkwellen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als ein neues und wichtiges Kommunikationsmittel zu entwickeln. Die beginnende und spätere Nutzung für wirtschaftliche und militärische Zwecke kann man aber nicht von der Einführung des Hörrundfunks und des Amateurfunks trennen. Denn von Beginn an waren Amateure und Bastler aktiv. Dabei waren deren Zielstellungen, was Rundfunkhören und eigene Sendetätigkeit betrifft, fließend. Viele wollten nur Radio hören, andere beschäftigten sich intensiver mit dem Neuen. Dabei lieferten sie wesentliche Erkenntnisse z.B. die der Nutzung der Kurzwelle unterhalb 200 m, da ihnen zunächst diese Frequenzbereiche als nicht brauchbar zugewiesen wurden. Es ist jedoch festzustellen, daß sowohl dem Rundfunk als auch dem Amateurfunk in Deutschland seitens der Behörden mißtrauisch und restriktiv entgegengetreten wurde Das belegen die herausgegebenen Bestimmungen und Gesetze. Der Staat wollte seine Monopolstellung durchsetzen und hielt alle Aktivitäten in engen Grenzen. Andere Länder wie Großbritannien, USA und Frankreich waren wesentlich liberaler.
In Deutschland galt das Telegraphengesetz von 1892, das u.a. keine Funklizenzen für Privatpersonen vorsah. Die ersten Rundfunkhörer mußten sich mit der schrittweisen Einführung des Unterhaltungsrundfunks einer Prüfung zur Erteilung einer Audionversuchserlaubnis unterziehen sowie Mitglied in einem Funkverein sein. Entsprechende bürokratische Regeln für den Empfang sind im „Nachrichtenblatt des Reichspostministeriums Jahrgang 1923 Verfügung Nr. 815 Einführung eines Unterhaltungs=Rundfunks in Deutschland, ausgegeben in Berlin, 24. Oktober 1923″ und in einer „Verordnung zum Schutze des Funkverkehrs vom 8.März 1924“ enthalten.
Bereits in den Anfängen haben sich Rundfunkhörer und darüber hinaus Interessierte zu örtlichen, territorialen und nationalen Vereinigungen zusammengefunden. Dazu seine beispielsweise genannt: DED Deutscher Empfangsdienst, DSD Deutscher Sendedienst, OFV Oberdeutscher Funkverband etc. sowie ARB AmateurradioBewegung und FRBD Freier Radiobund Deutschlands.

An Halle ging diese Entwicklung nicht vorbei. Anfangs bestanden hier der Radio-Club und die Radio-Vereinigung. Letztere wurde am 18.02.1924 gegründet. Die Satzung des auch gebildeten Arbeiter-Radio-Klubs datiert vom 29. März 1925.
1927 kam es zur Gründung des DASD, des Deutschen-Amateur-Sende- und Empfangsdienst e.V. durch den Zusammenschluß der bisherigen territorialen Vereine. Zwischen 1926 und 1931 trafen sich alljährlich Funkfreunde, die in ihrer Freizeit mehr wollten als nur Radioempfänger basteln. Ihr Ziel war die eigene Sendegenehmigung. Sie beschlossen entsprechende Aufgaben wie Leitung und Überwachung des deutschen Privatsendeverkehrs, Ausbildung der Hördienstmitglieder zur Beobachtung für eigene und fremde Forschungen.
Am 8. Juni 1930 fand die 6. Kurzwellen-Tagung in Halle statt. Daraus ist zu schließen, daß die hiesigen Funkamateure allgemeine Anerkennung fanden.
Erst 1933 gab es offizielle Genehmigungen unter bestimmten Bedingungen und nach dem Ablegen einer Prüfung. Die überwiegende Mitglieder des DASD waren Hörer mit einer DE-Nummer. Von etwa 4800 Mitgliedern hatten maximal 500 eine Sendegenehmigung.
Die „Verordnung über Sender für Funkfreunde“ vom 9.Januar 1939 entspricht dem Geist der Zeit und enthält weiter verschärfte Bedingungen. So darf nur Reichsbürgern eine Sendegenehmigung erteilt werden. Mit Kriegsausbruch 1. September 1939 wurden alle ausgegebenen Genehmigungen zurückgenommen und die Geräte eingezogen. Später wurden an wenige ausgewählte Funkamateure Kriegsfunklizenzen ausgegeben.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden für die westdeutschen Funkamateure bei entsprechender Genehmigung territoriale Radio-Clubs gegründet. Um senden zu dürfen bedurfte es auch dort noch vieler Bemühungen. Ab 19. Januar 1949 galt in der Bundesrepublik Deutschland das Amateurfunkgesetz. Danach wurde 1950 der DARC (Deutscher Amateur Radio Club e.V.) gegründet, in den die vorherigen Clubs integriert wurden.
Die Amateure der DDR mußten noch bis zum 6. Februar 1953 warten. Zu diesem Datum wurde die Amateurfunk-Verordnung erlassen. Als Rufzeichenblock wurde DMA bis DTZ vorgesehen. Vorher gab es Versuche, sich in der Kammer der Technik oder der FDJ zu organisieren. Diese liefen jedoch ins Leere. Die ersten 16 Genehmigungsurkunden wurden in den Tagen 14. – 16. Juli 1953 ausgegeben. Aus Halle waren dabei: DM2ABH Karl Andrä, DM2ACH Ernst Tinte und DM2ADH Franz Baer.
Die erste QSL-Vermittlung der DDR war ab 1.September 1953: Postbox 666, Halle/Saale. Halles zentrale Stellung war damit begündet, daß die GST (Gesellschaft für Sport und Technik) ihren ersten Sitz hier hatte. Für alle Funkamateure war es Voraussetzung, Mitglied der GST zu sein. Die Nachrichtenschule wurde im Oktober 1953 in Oppin eröffnet.
Seit November 1953 wurden die „Mitteilungen für Kurzwellenamateure“, ein Vorläufer der Zeitschrift „Funkamateur“, herausgegeben. Auch in Halle wurde eine Lehrgruppe zur Erlangung von DM-Hörerlizenzen gebildet. Laut „Mitteilungen für Funkamateure“ Nr. 1/1954 verpflichteten sich die SWL Walter Hoffmeister, DM 0088/H und Gerhard Meinekat, DM 0087/H bis zum 1.Mai 1954 die Bedingungen zur Prüfung für die Sendelizenz zu erfüllen. Sie erhielten dann Einzellizenzen und wurden Leiter der Klubstationen TH Merseburg und Buna. Nach und nach erfolgten weitere Prüfungen und die Ausgabe von Rufzeichen für Klubstationsleiter, Mitbenutzer und Einzellizenzen. Der Zentrale Radioklub nimmt im Monat Juni 1954 in Halle seine Tätigkeit auf. Die ersten Republikmeisterschaften in der Funktechnik fanden in der Zeit 14./15. November 1954 in Halle statt. Ebenso die ersten Republikmeisterschaften im Nachrichtensport 13. – 15. September 1957.
In der Folge wurde der Zentralvorstand der GST nach Neuenhagen bei Berlin verlegt. Die zentralen Aktivitäten und einige Funkamateure der ersten Stunde verließen damit Halle.
In den Anfangsjahren wurde in den Betriebsarten Telegrafie (CW) und Sprechfunk (AM – Amplitudenmodulation) , dann auch auf UKW Sprechfunk (FM – Frequenzmodulation) und Funkfernschreiben (RTTY – Radio TeleType) gesendet. Später kam Sprechfunk (SSB – SingleSideBand) dazu.
Das Rufzeichenverzeichnis der DDR 1961 enthält Eintragungen von 1040 Rufzeicheninhaber darunter 270 mit eigener Station, ebensoviele Klubstationen und etwa 500 Mitbenutzer. Eine Schätzung einschließlich späterer Jahre ergab für den Zeitraum für Halle und Umgebung etwa 70 – 80 Einzellizenzen,15 Klubstationen mit etwa 90 Mitbenutzer. Zum 1. Januar 1980 erfolgte u.a. aufgrund der Aufnahme der BRD und der DDR in die UNO die Umstellung der Rufzeichenblöcke für die DDR vom DMA – DTZ in Y2A – Y9Z.




Besondere Anlässe wurden zum Funkverkehr mit Sonderrufzeichen genutzt. Zum 300. Geburtstag von Georg Friedrich Händel waren die halleschen OM unter Y85GFH aktiv. Insbesondere die Klubstationen wurden, nach dem damaligen Stand der Technik in der DDR, mit KW Transceivern vom Typ Teltow 210/ 215 ausgestattet wurden. Der Teltow hatte 100W HF-Leistung in Telegrafie und Sprechfunk und war volltransistorisiert bis auf die Endstufe mit 2 GU 50 Röhren. Bei den Einzelstationen herrschte noch die Eigenbautechnik oder umgebaute Militärtechnik vor.
KW Transceiver Teltow 215

Nach dem Fall der Mauer und der Wendezeit in der DDR beteiligten sich eine Reihe von Mitgliedern der Klubstationen aktiv an der Bildung eines neuen, unabhängigen Verbandes der DDR-Funkamateure. Am 24. März 1990 gab es den Außerordentlichen Verbandsstag in Neuenhagen, an dem Vertreter der Bezirksverbände u.a. aus Halle / Merseburg u.a. Y21BH / Y39ZH, Dr. Wolfram Döll ) teilnahmen. Es wurde die Trennung des Radiosportverbandes von der GST bzw. ihrer Nachfolgeorganisation Bund Technischer Sportverbände (BTSV) beschlossen.
In der Folgezeit wurde über eine Vereinigung DARC (Deutscher Amateur Radio Club) und RSV (Radio Sport Vereinigung) zum Teil widersprüchlich diskutiert und verhandelt. Es wurde ein Kompromiß erreicht: Mit dem 1.Januar 1991 wurde die Auflösung des RSV und der Beitritt seiner Mitglieder in den DARC beschlossen. Damit trat der RSV selbst nicht dem DARC bei. In der folgenden Zeit nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Rufzeichenblock Y2A – Y9Z aufgelöst. Für den ehemaligen Bezirk Halle wurde der Block DL1HQA bis DL9HZZ festgelegt.
Die drei neuen Ortsverbände in Halle waren dann: ab Oktober 1990 W19 Halle/Saale, W24 Halle-Neustadt und W35 Martin-Luther-Universität, später dann W38 Saalekreis der aus W19 Halle/Saale hervorging.
Zu gegenseitigen Treffen mit Funkamateuren aus den Halleschen Partnerstädten Karlsruhe und Hildesheim sowie langjährig Funkrunden jeweils Montags auf Kurzwelle werden bis heute durchgeführt.
Beginnend mit den Petersberg-Treffen 1991 werden regelmäßig Feldtage im Sommer durchgeführt. Standorte im Saalekreis waren auch der Katzenberg, der Haltberg und in den letzten Jahren gemeinsam mit dem OV W38, Saalekreis-Ost, der Burgstetten.
Viele Aktivitäten, unter den neuen Voraussetzungen, von den bisherigen Mitbenutzern jetzt als Funkstation von zu Hause, wurden weitergeführt und auch neue kamen hinzu. Schritt für Schritt wurde entsprechend der finanziellen Möglichkeiten kommerzielle Technik erworben und Stationen errichtet oder erweitert.
Der Trend geht zu kleineren Geräten, die mit SMD Bauelementen und Schaltkreisen ausgerüstet sind. Die Computertechnik hält auch Einzug in die Gerätetechnik, so das Sender und Empfänger vom PC / Notebook aus zu bedienen sind. Auch die Anwendung von neuen digitalen Betriebsarten, wie FT8 und FT4 sind vielfach verbreitet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erschienen Beiträge in der Mitteldeutschen Zeitung, dem Mitteldeutschen Rundfunk, der Klubzeitschrift CQDL, der Zeitschrift Funkamateur und bei Halle-TV.

(leicht gekürzte und bearbeitete Fassung)
@ Recherche/ Fotos – Georg König, DL1HWH
Amateurfunk – ein Beitrag in Sachsen-Anhalt-Heute TV
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite die jährliche Statistik über die Teilnehmerzahlen am Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland. Stand 31. Dezember 2024 gibt es 61315 personengebundene Amateurfunkzulassungen, wobei auf die Klasse A 52115 und auf die Klasse E 8858 sowie Klasse N 342 entfallen.